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Archivio di Stato di Novara

Weiterverbreitung, Veröffentlichung der Bilder und Vermietung des Hauptsitzes

VERÖFFENTLICHUNGEN ZU NICHT-KOMMZERZIELLEN ZWECKEN

Gemäß Art. 108 Abs. 3bis GvD Nr. 42 „Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter“ v. 22. Januar 2004 i.d.g.F. ist die Weiterverwendung von Ablichtungen der Archivalien des Instituts, die von Nutzern zu Forschungszwecken oder zum privaten oder für wissenschaftliche, nicht-kommerziellen Gebrauch (also in Publikationen ohne Verkaufspreis oder auf Websites ohne Werbung und Marketinganzeigen) angefertigt werden, gebührenfrei, sofern sie ohne Gewinnabsicht erfolgt gemäß den Tabellen unter Absatz A.2.1 der Min.-Erl. Nr. 108 v. 21. Mars 2024 erhoben: Gebührenordnung für die Reproduktion und Nutzung von Kulturgütern.

In diesem Fall genügt eine Mitteilung per E-Mail mit der Angabe, welche Unterlage wo (also Buch/Band oder Website) veröffentlicht werden soll. Der Autor muss in jedem Fall die Signatur exakt angeben, die das Staatsarchiv Novara bei Bedarf mitteilen kann. Nach der Mitteilung erhalten Sie eine Nachricht mit der Genehmigung.

 

VERÖFFENTLICHUNGEN FÜR KOMMERZIELLE ZWECKE UND VERMIETUNG DES HAUPTSITZES

Für die Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken (1) (also in Publikationen mit Verkaufspreis oder auf Websites mit Werbung und Marketinganzeigen) von ordnungsgemäß reproduzierten Archivalien wird eine Genehmigungsgebühr laut Gebührenordnung des Staatsarchivs Novara. Zuzüglich zur Zahlung der Genehmigungsgebühr gemäß Art. 5-6 Anh. A Dekr. d. Präs. d. Rep. 642/1972 verlangt die Veröffentlichungsgenehmigung die Anbringung von zwei Gebührenmarken à € 16,00 (2).

Interessenten werden gebeten, das Staatsarchiv Novara per E-Mail an as-no.salastudio@cultura.gov.it vorab zu benachrichtigen. In der Benachrichtigung sollen der Zweck der Veröffentlichung, die Anzahl der Bilder, die Art der Veröffentlichung, die Auflagenhöhe oder die vorgesehene Anzahl von Downloads, sofern es sich um eine Online-Veröffentlichung handelt, und die Ausweisung des Verkaufspreises angegeben sein, um die betreffende Gebühr gemäß den Tabellen unter Absatz A.2.2 der Gebührenordnung für die Reproduktion und Nutzung von Kulturgütern zu ermitteln.

Auf die Mitteilung folgt die Antwort mit dem betreffenden Kostenvoranschlag für die zu entrichtende Genehmigungsgebühr.

 

1) Zahlung der Genehmigungsgebühr

Laut Kostenvoranschlag des Staatsarchivs Novara ist die Genehmigungsgebühr gemäß der Gebührenordnung für die Reproduktion und Nutzung von Kulturgütern über die Website von PagoPA im Bereich „Online-Zahlungen“ zu entrichten:

https://pagonline.cultura.gov.it/pagamenti-pagopa/operazioni/home.do  

 

2) Gebührenmarken

Die Erteilung der Genehmigung sieht die Anbringung von zwei digitalen Gebührenmarken vor, die der gesendeten E-Mail als PDF beigefügt sind 

Jeder digitale Sticker muss über die Menüfunktion „Acquista @e.bollo“ („Digitale Gebührenmarke kaufen“) auf der Website https://pagonline.cultura.gov.it/pagamenti-pagopa/operazioni/home.do anzuhängen.

WICHTIG: Für das ordnungsgemäße Hochladen ist das ausgefüllte Formular anzuhängen, anschließend die Empfängereinrichtung im Abrollmenü auszuwählen (Staatsarchiv Novara) und sodann die Zahlung vorzunehmen. 

 

Nach Prüfung der ordnungsgemäß erfolgten Zahlung wird die Genehmigung für die Veröffentlichung erteilt.

Die Veröffentlichung muss die Herkunfts- und Signaturangabe der Unterlagen enthalten. Dem Staatsarchiv Novara ist mindestens ein Belegexemplar der gedruckten oder digitalen Veröffentlichung zu überlassen.



Ultimo aggiornamento: 11/09/2024