Gemäß Art. 108 Abs. 3 GvD Nr. 42 v. 22. Januar 2004 i.d.g.F. „Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter“ sind mit Eigenmitteln angefertigte Reproduktionen gebührenfrei, sofern keine Gewinnabsicht vorliegt. Der Nutzer ist lediglich verpflichtet, ein Selbstauskunftsformular beim Betreten des Lesesaals auszufüllen (Formular Selbstanfertigung von Reproduktionen). Für Reproduktionen zu Studienzwecken oder für den privaten Gebrauch fallen keine Gebühren an.
Die Verwendung von Handscannern, Stativen, Dreibeinen und Blitzlicht oder sonstigen Lichtquellen für die Reproduktion von Archivgut ist nicht gestattet.
Die Reproduktion ganzer Bestände, Serien oder umfangreicher Bestandteile von diesen bedarf der Genehmigung von der Direktion.