In Anwendung des Ministerialdekrets vom 21. März 2024 n. 108 „Leitlinien für die Bestimmung der Mindestbeträge der Gebühren und Entgelte für die Gebrauchsgewährung der bei den staatlichen Kulturinstituten und -stellen aufbewahrten Güter“ gelten die folgenden Gebühren für die Reproduktion und die Nutzung der Räumlichkeiten des Staatsarchivs Novara für die vom Staatsarchiv Novara direkt angefertigten Reproduktionen laut der Gebührenordnung:
Gebührenordnung für Reproduktion und Raumnutzung
Bitte richten Sie Ihre Anfragen an: as-no.salastudio@cultura.gov.it
Das Staatsarchiv wird Ihnen die anfallenden Gebühren in der Antwort mitteilen.
ZAHLUNGSARTEN
Die Zahlung erfolgt über das digitale Zahlungsportal, das in Anwendung von Art. 5, Abs. 2 GvD Nr. 82 vom 7. März 2005 „Kodex der digitalen Verwaltung“ über die dem PagoPA-System beigetretenen Zahlungsdienstleister im Standardverfahren Zahlungen an die Öffentliche Verwaltung ermöglicht.
Art. 24 Abs. 2 ital. Ges. Nr. 120 v. 11. September 2020 für die Gesetzeskonversion von Ges.-Erl. Nr. 76 v. 16. Juli 2020 Dringende Maßnahmen für die digitale Vereinfachung und Innovation änderte Art. 65 Abs. 2 GvD Nr. 217 v. 31. Dezember 2017, was die elektronischen Zahlungen an die Öffentliche Verwaltung ab dem 28. Februar 2021 obligatorisch machte.
Ab diesem Datum nimmt das Staatsarchiv Novara daher nur noch Zahlungen entgegen, die über das PagoPa-Portal erfolgen.
Das Zahlungssystem finden Sie unter dem folgenden Link im Menü „Online-Zahlungen“:
https://pagonline.cultura.gov.it/pagamenti-pagopa/operazioni/home.do
Für den Zugang zum Portal ist eine Registrierung, die Aktivierung eines Kontos und die Wahl eines Services erforderlich. Nach Auswahl des Staatsarchivs Novara und Eingabe des Zahlungsbetrags, der in der Antwort auf die Anfrage mitgeteilt wurde, ist zur Bereitstellung der Digitalisate die erfolgte Zahlung mitzuteilen.
Die Anweisungen zur Benutzung der Website finden Sie unter diesem Link.
Die Reproduktionsgebühren beinhalten nicht die Gebühren des Zahlungsdienstleisters, der dem PagoPA-Service beigetreten ist.
Die Digitalisate werden dem Antragsteller erst nach Prüfung der ordnungsgemäß erfolgten Zahlung bereitgestellt.