Zuzüglich zu den Gebühren für die digitale Reproduktion von Archivalien des Staatsarchivs Novara wird bei beglaubigten Kopien gemäß Art. 1 Abs. 1 Präs.-Erl. Nr. 642 v. 26.10.1972 „Regelung der Stempelsteuer“ eine entsprechende Stempelsteuer fällig.
Die Gebühr beläuft sich auf € 16,00 für die Ausstellung der Beglaubigung und auf € 16,00 pro Protokollblatt (entspricht 4 Digitalbildern im A4-Format auf 4 Seiten eines Protokollblatts).
Für die Zahlung gibt es zwei Möglichkeiten:
- digitale Gebührenmarke über die Menüfunktion „Acquista @e.bollo“ („Digitale Gebührenmarke kaufen“) auf der Website https://pagonline.cultura.gov.it/pagamenti-pagopa/operazioni/home.do
- Zahlung per Vordruck F24 unter Angabe des Gebührencodes 1552.
Nach Erhalt der Zahlungsquittung ist es möglich, gemeinsam mit der Bereitstellung der Dateien die Bestätigung der Übereinstimmung der digitalen Ablichtung mit der originalen analogen Unterlage gemäß Art. 23-ter Abs. 3 GvD Nr. 82 v. 7. März 2005 „Kodex der digitalen Verwaltung“ und der Leitlinien der Agentur für ein digitales Italien vom 18. Dezember 2020 zu erhalten.