Gemäß GvD Nr. 33 vom 14. März 2013 versteht man unter Transparenz den „uneingeschränkten Zugang zu den Daten und Dokumenten im Besitz der öffentlichen Verwaltungen, um die Rechte der Bürger zu schützen, die Beteiligung der Betroffenen an der Verwaltungstätigkeit zu fördern und eine diffuse Kontrolle über die Erfüllung der institutionellen Aufgaben und den Einsatz öffentlicher Mittel zu ermöglichen“.
Art. 4 Abs. 2 verfügt außerdem, dass jede öffentliche Verwaltung auf ihrer offiziellen Website im Bereich „Transparente Verwaltung“ die Daten zu ihren Zahlungen in Bezug auf die Kostenart, den Bezugszeitraum sowie die Empfänger zu veröffentlichen hat.
Die Daten zur Verwaltung dieses Staatsarchivs können über das Menü links auf dieser Seite eingesehen werden.